AGB - Internetangebot - Einbeziehung
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OLG Hamburg: Wirksame Einbeziehung von AGB in Internetangebot
- Datum: 2002-11-01
- Gericht: OLG Hamburg
- Quelle: Urteil des OLG Hamburg vom 13.06.2002
3 U 168/00
RdW 2002, 699 - Aktenzeichen: 3 U 168/00
Urteilstext
Wirksame Einbeziehung von AGB in Internetangebot
Die grundsätzlich mögliche Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Internetangebot eines Versandhändlers reicht nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg nicht zu deren wirksamer Einbeziehung in den online zustande gekommenen Vertrag aus. Vielmehr müssen die AGB entweder mit jedem einzelnen Warenangebot verknüpft oder so angeordnet sein, dass der Anwender vor seiner Bestellung zwangsläufig auf die Vertragsbedingungen des Anbieters stoßen muss. Nur so kann der Homepagebetreiber sicher sein, dass die aktuellen AGB auch wahrgenommen und auf elektronischem Weg wirksam vereinbart werden. Genügt das Angebot diesen Anforderungen nicht, kommt der Vertrag gleichwohl zustande - allerdings ohne die AGB.