Anforderung an Impressum auf Homepage

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OLG München: Anforderung an Impressum auf Homepage

  • Datum: 2003-12-01
  • Gericht: OLG München
  • Quelle: Urteil des OLG München vom 11.09.2003
    29 U 2681/03
    JurPC Web-Dok. 276/2003
  • Aktenzeichen: 29 U 2681/03

Urteilstext

Anforderung an Impressum auf Homepage

Den gesetzlichen Anforderungen an Informationen zu einer Anbieterkennzeichnung (Impressum) kann auch dann noch Genüge getan sein, wenn der entsprechende Text erst über einen doppelten Link mittels "Kontakt" und "Impressum" aufgerufen werden kann.

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