Betriebsrat - E-mail-System
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LAG Baden-Württemberg: Betriebsrat darf E-mail-System nutzen
- Datum: 1998-09-01
- Gericht: LAG Baden-Württemberg
- Quelle: Beschluß des LAG Baden-Württemberg vom 26.09.1997
5 Ta BV 1/97 (nicht rechtskräftig)
Der Betrieb 1998, 887 - Aktenzeichen: 5 Ta BV 1/97 (nicht rechtskräftig)
Urteilstext
Betriebsrat darf E-mail-System nutzen
In einem Softwarebetrieb bestand seit vier Jahren ein E-mail-System, mit dem elektronische Mitteilungen an Mitarbeiter und auch unter den Mitarbeitern versandt wurden.
Ist ein derartiges System in einem Betrieb installiert, so hat nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg auch der Betriebsrat das Recht, dieses System zur Informationsübermittlung an die Arbeitnehmer zu nutzen.