E-Mail - Prozess - Beweiskraft

Suche nach Urteilen

AG Bonn: Keine Beweiskraft von E-Mails

  • Datum: 2002-06-01
  • Gericht: AG Bonn
  • Quelle: Urteil des AG Bonn vom 25.10.2001
    3 C 193/01
    Computer & Recht 2002, 301
  • Aktenzeichen: 3 C 193/01

Urteilstext

Keine Beweiskraft von E-Mails

E-Mail-Ausdrucken kann im Hinblick auf den Abschluss eines anspruchsbegründenden Vertrages im Prozess kein Beweiswert zukommen. Hierauf weist das Amtsgericht Bonn in einer Entscheidung hin, bei der es um das Zustandekommen eines Kaufvertrages durch in E-Mails enthaltenen Willenserklärungen ging.

Die Vorlage von E-Mail-Ausdrucken erbringt noch keinen hinreichenden Beweis. Es ist allgemein bekannt, dass E-Mail-Dateien manipulierbar sind. Selbst wenn die entsprechenden E-Mails grundsätzlich von dem angeblichen Besteller der Ware abgesandt worden wären, bestünde die Möglichkeit, dass einzelne Worte oder einzelne Sätze dieser E-Mails von Dritten abgeändert wurden.

Hinweis: Der Verkäufer tut gut daran, sich den Abschluss eines Vertrages im Internet nochmals schriftlich bestätigen zu lassen. Dass damit der Vorteil der schnellen Vertragsabwicklung weitestgehend verloren geht, muss dabei leider hingenommen werden.

Zurück

Links zum Thema Web-Sicherheit

  • Link zur Webseite von www.klicksafe.de

    klicksafe vermittelt Internetnutzern die kompetente und kritische Nutzung von Internet und Neuen Medien.

  • Link zur Webseite von www.buerger-cert.de

    Das Bürger-CERT informiert und warnt Bürger schnell und kompetent vor Viren, Würmern und Sicherheitslücken in Computer- anwendungen.

  • Link zur Webseite von www.onlineschutz.org

    Onlineschutz.org ist ein nicht kommerzielles Projekt, welches sich zum Ziel gesetzt hat, Computerlaien das Thema Internet-Sicherheit näher zu bringen und ihm bei Problemen zu helfen.

  • Link zur Webseite von www.sicher-im-netz.de

    Der Verein 'Deutschland sicher im Netz e.V.' versorgt Verbraucher mit Informationen zu sicherheits- relevanten Themen und bietet direkte Schutzmaßnahmen an.