E-Mail-Werbung - Zulässigkeit 2

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OLG Hamburg: Zulässige E-Mail-Werbung

  • Datum: 2000-10-01
  • Gericht: OLG Hamburg
  • Quelle: Beschluss des OLG Hamburg vom 02.08.1999
    12 W 17/99
    Computer und Recht 2000, 183
  • Aktenzeichen: 12 W 17/99

Urteilstext

Zulässige E-Mail-Werbung

Die Rechtsprechung geht überwiegend davon aus, dass die unaufgeforderte Zusendung von Werbe-E-Mails wettbewerbswidrig ist. Das Oberlandesgericht Hamburg vertritt demgegenüber eine differenzierte Auffassung.

Betrifft ein per E-Mail übersandtes Angebot wiederkehrende Geschäftsvorfälle, wie z. B. die regelmäßige Wartung von Geräten oder die Werbung für Büromaterial, so ist die unaufgeforderte Übersendung wettbewerbswidrig. Geht es bei der Werbung jedoch um das Angebot einer einzelnen Dienstleistung, wie hier der Umgestaltung einer Internetseite und bestehen auch sonst keine Anzeichen, dass die Werbemaßnahme wiederholt wird, so ist die Übersendung einer solchen E-Mail nicht zu beanstanden.

Das Gericht wies noch darauf hin, dass die der Abmahnung für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung angedrohte Vertragsstrafe in Höhe von 10.001 DM unangemessen hoch gewesen wäre und die Abmahnung daher schon deshalb keine Wirkung gehabt hätte.

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