eBay-Bewertung - Löschungsanspruch - freie Meinungsäußerung

Suche nach Urteilen

AG Nordhorn: Freie Meinungsäußerung bei eBay-Bewertung

  • Datum: 2010-02-01
  • Gericht: AG Nordhorn
  • Quelle: Urteil des AG Nordhorn vom 29.01.2009
    3 C 1308/08
    Pressemitteilung des AG Nordhorn
  • Aktenzeichen: 3 C 1308/08

Urteilstext

Freie Meinungsäußerung bei eBay-Bewertung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein eBay-Teilnehmer von seinem Vertragspartner die Zustimmung zur Löschung einer unzutreffenden schlechten Bewertung verlangen. In den meisten Fällen lehnen allerdings die bisher mit dieser Materie befassten Gerichte einen solchen Anspruch ab, da die negativen Äußerungen vom Recht zur freien Meinungsäußerung gedeckt sind. Dies ist jedoch dann nicht mehr der Fall, wenn falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder die Bewertung beleidigenden oder verunglimpfenden Charakter hat.

Nach diesen Grundsätzen sah das Amtsgericht Nordhorn eine Bewertung mit dem Wortlaut "Lieber ohne Kommentar, bevor ich ausfallend werde" noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Zurück

Links zum Thema Web-Sicherheit

  • Link zur Webseite von www.klicksafe.de

    klicksafe vermittelt Internetnutzern die kompetente und kritische Nutzung von Internet und Neuen Medien.

  • Link zur Webseite von www.buerger-cert.de

    Das Bürger-CERT informiert und warnt Bürger schnell und kompetent vor Viren, Würmern und Sicherheitslücken in Computer- anwendungen.

  • Link zur Webseite von www.onlineschutz.org

    Onlineschutz.org ist ein nicht kommerzielles Projekt, welches sich zum Ziel gesetzt hat, Computerlaien das Thema Internet-Sicherheit näher zu bringen und ihm bei Problemen zu helfen.

  • Link zur Webseite von www.sicher-im-netz.de

    Der Verein 'Deutschland sicher im Netz e.V.' versorgt Verbraucher mit Informationen zu sicherheits- relevanten Themen und bietet direkte Schutzmaßnahmen an.