eBay - Gebrauchtwagenkauf - Oldtimer - Mangel - Gewährleistung
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AG Neuburg a.d. Donau: Oldtimerkauf über eBay
- Datum: 2005-12-01
- Gericht: AG Neuburg a.d. Donau
- Quelle: Urteil des AG Neuburg a.d. Donau vom 07.09.2005
1 C 730/04
JurPC Web-Dok. 135/2005 - Aktenzeichen: 1 C 730/04
Urteilstext
Oldtimerkauf über eBay
Ein Autoliebhaber ersteigerte über eBay einen 34 Jahre alten Fiat 500 für knapp 2.000 Euro. In der Angebotsbeschreibung des privaten Verkäufers waren zahlreiche Mängel aufgeführt. Insgesamt wurde der als "Oldtimer" bezeichnete Wagen jedoch als fahrbereit beschrieben. Ferner erklärte der Verkäufer, dass die TÜV-Abnahme des aus Italien eingeführten Fahrzeugs "kein Problem sein dürfte". Bei der Übergabe unterschrieb der Käufer eine Erklärung, dass der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung erfolge. Da sich später der Zustand des Fiat als erheblich schlechter als erwartet herausstellte und der Wagen wohl nur Schrottwert hatte, wollte der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Das Amtsgericht Neuburg a. d. Donau hielt den vereinbarten Gewährleistungsausschluss jedoch für wirksam. Der Käufer hatte bei der Übergabe die Möglichkeit, das Fahrzeug zu untersuchen. Aus der Angebotsbeschreibung, dem ersichtlich schlechten Zustand des Wagens und der Bezeichnung als "Oldtimer" war zu schließen, dass sich die Vertragsparteien darüber einig waren, dass die gesetzliche Mängelgewährleistung nicht eingreifen sollte. Der Käufer blieb somit an den Vertrag und den erklärten Gewährleistungsverzicht gebunden.