eBay-Geschäft - Rückgaberecht - Belehrung - Frist

Suche nach Urteilen

OLG München: Unzulässige Belehrung über Rückgaberecht

  • Datum: 2008-10-01
  • Gericht: OLG München
  • Quelle: Urteil des OLG München vom 26.06.2008
    29 U 2250/08
    OLGR München 2008, 609
  • Aktenzeichen: 29 U 2250/08

Urteilstext

Unzulässige Belehrung über Rückgaberecht

Die im Rahmen der Einräumung eines Rückgaberechts von einem gewerblichen eBay-Händler gegenüber Verbrauchern verwendete Klausel "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung" ist irreführend und damit wettbewerbswidrig. Dem Wort "frühestens" kann der Durchschnittsverbraucher zwar entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs möglicherweise noch von weiteren Voraussetzungen abhängt. Er wird jedoch komplett im Unklaren gelassen, welche Voraussetzungen das sind. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Verbraucher bei Nichterfüllung der betreffenden weiteren Voraussetzungen die Frist für die Ausübung des Rückgaberechts irrtümlicherweise für bereits abgelaufen hält und deshalb von der Ausübung eines ihm an sich noch zustehenden Rückgaberechts absieht.

Hinweis: Der Gesetzgeber hat nach zahlreichen Beanstandungen durch die Gerichte zum 1.4.2008 überarbeitete Musterbelehrungen über das Verbrauchern zustehende Widerrufs- bzw. Rückgaberecht veröffentlicht (Anlagen 2 und 3 zu § 14 BGB Info-V).

Zurück

Links zum Thema Web-Sicherheit

  • Link zur Webseite von www.klicksafe.de

    klicksafe vermittelt Internetnutzern die kompetente und kritische Nutzung von Internet und Neuen Medien.

  • Link zur Webseite von www.buerger-cert.de

    Das Bürger-CERT informiert und warnt Bürger schnell und kompetent vor Viren, Würmern und Sicherheitslücken in Computer- anwendungen.

  • Link zur Webseite von www.onlineschutz.org

    Onlineschutz.org ist ein nicht kommerzielles Projekt, welches sich zum Ziel gesetzt hat, Computerlaien das Thema Internet-Sicherheit näher zu bringen und ihm bei Problemen zu helfen.

  • Link zur Webseite von www.sicher-im-netz.de

    Der Verein 'Deutschland sicher im Netz e.V.' versorgt Verbraucher mit Informationen zu sicherheits- relevanten Themen und bietet direkte Schutzmaßnahmen an.