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OLG Frankfurt: Einstufung als gewerblicher eBay-Händler

  • Datum: 2007-05-01
  • Gericht: OLG Frankfurt
  • Quelle: Beschluss des OLG Frankfurt vom 21.03.2007
    6 W 27/07
    JurPC Web-Dok. 56/2007
  • Aktenzeichen: 6 W 27/07

Urteilstext

Einstufung als gewerblicher eBay-Händler

Ein eBay-Anbieter ist als gewerblicher Händler einzustufen, wenn er als "Powerseller" (Einstufung nur bei erheblichem Umsatz) registriert ist und er innerhalb eines Jahres 484 Geschäfte getätigt hat, einen eBay-Shop betreibt sowie binnen zweier Monate 369 Artikel zum Verkauf anbietet. Das Oberlandesgericht Frankfurt weist darauf hin, dass allerdings die Registrierung als Powerseller keine notwendige Voraussetzung für die Bewertung der Verkaufstätigkeit als unternehmerisch ist.

Liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, muss der Anbieter Verbrauchern ein Widerrufsrecht einräumen und hierüber in der gesetzlich vorgeschriebenen Form belehren. Außerdem hat er weitere gesetzliche Pflichtangaben (Anbieterkennzeichnung) zu erfüllen.

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