eBay - Kaufvertrag - Anfechtung - Verkaufserlös
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LG Bonn: eBay: wirksamer Kaufvertrag auch bei geringfügigem Verkaufserlös
- Datum: 2005-04-01
- Gericht: LG Bonn
- Quelle: Urteil des LG Bonn vom 12.11.2004
1 O 307/04
Pressemitteilung des LG Bonn - Aktenzeichen: 1 O 307/04
Urteilstext
eBay: wirksamer Kaufvertrag auch bei geringfügigem Verkaufserlös
Wer über die Auktionsplattform eBay Waren zu einem Anfangspreis anbietet, der ganz erheblich unter dem Warenwert liegt, sollte den Verlauf der Auktion im Auge behalten. Um Gebühren zu sparen, stellte ein Autobesitzer sein Cabrio zu einem Startpreis von wenigen Euro in eBay ein. Er war mit dem Verlauf der Auktion durchaus zufrieden, als ein Teilnehmer 12.000 Euro bot. Bei Auktionsende stellte der Anbieter jedoch zu seinem Entsetzen fest, dass das durchaus adäquate Angebot zurückgezogen wurde und die Auktion mit einem Höchstgebot von 63 Euro endete.
Der Höchstbietende bestand auf Erfüllung des Kaufvertrags. Da der Verkäufer das Auto jedoch mittlerweile in einer weiteren, für ihn erfolgreicher verlaufenden Auktion für 9.000 Euro verkauft hatte, verlangte der Erstersteigerer Schadensersatz in Höhe von 8.500 Euro und bekam vor dem Landgericht Bonn auch Recht. Das Gericht ließ keinen Zweifel daran, dass mit Ablauf der ersten Versteigerung ein wirksamer Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande gekommen war. Der niedrige Verkaufserlös von nur 63 Euro spielte hierbei keine Rolle. Die Tatsache, dass sich die Verkaufserwartungen des Anbieters nicht erfüllt hatten, rechtfertigte keine Anfechtung des Geschäfts.