eBay-Versteigerung - Auktion - Widerrufsrecht - Verbraucher

Suche nach Urteilen

BGH: Widerrufsrecht nach eBay-Versteigerung

  • Datum: 2005-02-01
  • Gericht: BGH
  • Quelle: Urteil des BGH vom 03.11.2004
    VIII ZR 375/03
    BGHR 2005, 69
  • Aktenzeichen: VIII ZR 375/03

Urteilstext

BGH: Widerrufsrecht nach eBay-Versteigerung

Über die Verkaufsplattform eBay werden unterschiedliche Vertriebsformen angeboten. Die meisten Verkäufe laufen als Auktionen ab. Der Verkäufer bietet einen Gegenstand zu einem Startpreis für eine bestimmte Auktionsdauer an. Der Vertrag kommt mit dem Höchstbietenden zustande. Dieser ist an sein Gebot gebunden. Einer nochmaligen Bestätigung bedarf es daher zur Rechtswirksamkeit nicht mehr. Eine andere Möglichkeit ist der so genannte Sofortkauf zu einem Festpreis, bei dem der Kaufvertrag unmittelbar durch Mausklick des Käufers geschlossen wird.

Die Instanzgerichte gehen ganz überwiegend davon aus, dass es sich bei der Versteigerung über eBay rechtlich nicht um eine Auktion im klassischen Sinn handelt, sondern um einen Kauf mit Höchstgebot. Das hat der Bundesgerichtshof nun in einer Grundsatzentscheidung bestätigt.

Diese rechtliche Einordnung ist insbesondere für die Frage von Bedeutung, ob dem Verbraucher gegenüber einem gewerblichen eBay-Verkäufer das gesetzliche Widerrufsrecht zusteht. Nach § 312d Abs.1 BGB hat ein Verbraucher, der von einem Unternehmer Waren oder Dienstleistungen auf Grund eines Fernabsatzvertrages (wie z. B. über eBay) bezieht, grundsätzlich ein Widerrufsrecht, über das er auch belehrt werden muss. Dieses Widerrufsrecht ist nur bei der klassischen Versteigerung (§ 156 BGB) ausgeschlossen, die bei einem Erwerb über eBay nach dieser Entscheidung nunmehr eindeutig nicht vorliegt.

Zurück

Links zum Thema Web-Sicherheit

  • Link zur Webseite von www.klicksafe.de

    klicksafe vermittelt Internetnutzern die kompetente und kritische Nutzung von Internet und Neuen Medien.

  • Link zur Webseite von www.buerger-cert.de

    Das Bürger-CERT informiert und warnt Bürger schnell und kompetent vor Viren, Würmern und Sicherheitslücken in Computer- anwendungen.

  • Link zur Webseite von www.onlineschutz.org

    Onlineschutz.org ist ein nicht kommerzielles Projekt, welches sich zum Ziel gesetzt hat, Computerlaien das Thema Internet-Sicherheit näher zu bringen und ihm bei Problemen zu helfen.

  • Link zur Webseite von www.sicher-im-netz.de

    Der Verein 'Deutschland sicher im Netz e.V.' versorgt Verbraucher mit Informationen zu sicherheits- relevanten Themen und bietet direkte Schutzmaßnahmen an.