eBay - Vertragsschluss - Dritter - Haftung - Accountinhaber

Suche nach Urteilen

BGH: BGH bejaht Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts

  • Datum: 2009-06-01
  • Gericht: BGH
  • Quelle: Urteil des BGH vom 11.03.2009
    I ZR 114/06
    Betriebs-Berater 2009, 617
    NJW 2009, 1960
  • Aktenzeichen: I ZR 114/06

Urteilstext

BGH bejaht Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts

Erstmals hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines Mitgliedskontos (Account) bei der Internet-Auktionsplattform eBay dafür haftet, dass andere Personen unter Nutzung seines Accounts Waren anbieten und dabei Rechte Dritter verletzen. Die Ehefrau eines eBay-Mitglieds hatte angeblich ohne dessen Wissen bei eBay ein Halsband "Cartier Art" angeboten. Daraufhin nahm der Inhaber der bekannten Luxusmarke den Ehemann auf Unterlassung der Markenverletzung in Anspruch. Die Karlsruher Richter bejahten eine Mithaftung des Ehemanns.

Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay, nachdem er an die Zugangsdaten gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor dem Zugriff Dritter gesichert hat, muss der Inhaber des Accounts sich so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt hätte. Zwar war der Ehemann nicht Mittäter oder Teilnehmer an der zweifellos vorliegenden Urheberrechtsverletzung. Seine Haftung ergab sich jedoch daraus, dass er keinerlei Vorkehrungen getroffen hatte, damit seine Ehefrau keinen Zugriff auf die Kontrolldaten des Mitgliedskontos erlangte.

Zurück

Links zum Thema Web-Sicherheit

  • Link zur Webseite von www.klicksafe.de

    klicksafe vermittelt Internetnutzern die kompetente und kritische Nutzung von Internet und Neuen Medien.

  • Link zur Webseite von www.buerger-cert.de

    Das Bürger-CERT informiert und warnt Bürger schnell und kompetent vor Viren, Würmern und Sicherheitslücken in Computer- anwendungen.

  • Link zur Webseite von www.onlineschutz.org

    Onlineschutz.org ist ein nicht kommerzielles Projekt, welches sich zum Ziel gesetzt hat, Computerlaien das Thema Internet-Sicherheit näher zu bringen und ihm bei Problemen zu helfen.

  • Link zur Webseite von www.sicher-im-netz.de

    Der Verein 'Deutschland sicher im Netz e.V.' versorgt Verbraucher mit Informationen zu sicherheits- relevanten Themen und bietet direkte Schutzmaßnahmen an.