elektronisches Telefonbuch - Eintragung - Haftung
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OLG Köln: Haftung für Eintrag in elektronisches Telefonbuch
- Datum: 2004-08-01
- Gericht: OLG Köln
- Quelle: Urteil des OLG Köln vom 19.12.2003
6 U 83/03
OLGR Köln 2004, 231 - Aktenzeichen: 6 U 83/03
Urteilstext
Haftung für Eintrag in elektronisches Telefonbuch
Ein Presseunternehmen haftet nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs wegen des Abdrucks von Anzeigen mit urheberrechtsverletzendem Inhalt nur in Fällen grober, unschwer erkennbarer Verstöße (Urteil des BGH vom 15.10.1998, I ZR 120/96). Entsprechendes gilt laut Urteil des Oberlandesgerichts Köln für die elektronischen Medien.
Der Betreiber eines elektronischen Telefonbuchs im Internet, der dabei seinen Eintragungspflichten nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) nachkommt, ist wettbewerbsrechtlich für irreführende Angaben in den Kundenverzeichnissen nur dann verantwortlich, wenn zum Beispiel nach einer konkreten Abmahnung die Rechtsverletzung offenkundig ist. Prüfungspflichten schon vor der Eintragung bestehen daher grundsätzlich nicht.