elektronisches Telefonbuch - Eintragung - Haftung

Suche nach Urteilen

OLG Köln: Haftung für Eintrag in elektronisches Telefonbuch

  • Datum: 2004-08-01
  • Gericht: OLG Köln
  • Quelle: Urteil des OLG Köln vom 19.12.2003
    6 U 83/03
    OLGR Köln 2004, 231
  • Aktenzeichen: 6 U 83/03

Urteilstext

Haftung für Eintrag in elektronisches Telefonbuch

Ein Presseunternehmen haftet nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs wegen des Abdrucks von Anzeigen mit urheberrechtsverletzendem Inhalt nur in Fällen grober, unschwer erkennbarer Verstöße (Urteil des BGH vom 15.10.1998, I ZR 120/96). Entsprechendes gilt laut Urteil des Oberlandesgerichts Köln für die elektronischen Medien.

Der Betreiber eines elektronischen Telefonbuchs im Internet, der dabei seinen Eintragungspflichten nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) nachkommt, ist wettbewerbsrechtlich für irreführende Angaben in den Kundenverzeichnissen nur dann verantwortlich, wenn zum Beispiel nach einer konkreten Abmahnung die Rechtsverletzung offenkundig ist. Prüfungspflichten schon vor der Eintragung bestehen daher grundsätzlich nicht.

Zurück

Links zum Thema Web-Sicherheit

  • Link zur Webseite von www.klicksafe.de

    klicksafe vermittelt Internetnutzern die kompetente und kritische Nutzung von Internet und Neuen Medien.

  • Link zur Webseite von www.buerger-cert.de

    Das Bürger-CERT informiert und warnt Bürger schnell und kompetent vor Viren, Würmern und Sicherheitslücken in Computer- anwendungen.

  • Link zur Webseite von www.onlineschutz.org

    Onlineschutz.org ist ein nicht kommerzielles Projekt, welches sich zum Ziel gesetzt hat, Computerlaien das Thema Internet-Sicherheit näher zu bringen und ihm bei Problemen zu helfen.

  • Link zur Webseite von www.sicher-im-netz.de

    Der Verein 'Deutschland sicher im Netz e.V.' versorgt Verbraucher mit Informationen zu sicherheits- relevanten Themen und bietet direkte Schutzmaßnahmen an.