Fernabsatz - Internet - Widerruf - Rücksendekosten

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OLG Hamburg: Unzulässige Regelung der Rücksendekosten bei Widerruf

  • Datum: 2007-07-01
  • Gericht: OLG Hamburg
  • Quelle: Beschluss des OLG Hamburg vom 14.02.2007
    5 W 15/07
    WRP 2007, 674
  • Aktenzeichen: 5 W 15/07

Urteilstext

Unzulässige Regelung der Rücksendekosten bei Widerruf

Der von einem Internetshop im Rahmen seines Internetauftritts unter dem Abschnitt "Widerrufs- und Rückgaberecht" gegebene Hinweis, dass unfreie Ware bzw. Pakete nicht angenommen werden, wird von einem interessierten Verbraucher in der Regel so verstanden, dass das Widerrufs- und Rückgaberecht unter der Bedingung der Frankierung der Sendung und somit der Vorleistungspflicht des Verbrauchers steht. Dies widerspricht der Regelung in § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB, nach der die Kosten der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe zumindest ab einem Kaufpreis von 40 Euro im Normalfall der Unternehmer zu tragen hat. Die Vertragsregelung des Internetshops ist deshalb unzulässig und damit wettbewerbswidrig.

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