Fernabsatzvertrag - Widerrufsbelehrung - Mustertext

Suche nach Urteilen

LG Münster: Übernahme des gesetzlichen Mustertextes zur Widerrufsbelehrung

  • Datum: 2007-05-01
  • Gericht: LG Münster
  • Quelle: Urteil des LG Münster vom 02.08.2006
    24 O 96/06
    JurPC Web-Dok. 34/2007
  • Aktenzeichen: 24 O 96/06

Urteilstext

Übernahme des gesetzlichen Mustertextes zur Widerrufsbelehrung

Der Gesetzgeber hat für die Belehrung über das Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen zustehende Widerrufs- oder Rückgaberecht in der BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoV) eine offizielle Musterwiderrufsbelehrung vorgesehen. Zum Teil wird der Mustertext von den Gerichten als fehlerhaft bezeichnet. Einige Gerichte halten demzufolge die entsprechende Verordnung für unwirksam.

Das Landgericht Münster vertritt jedoch die Auffassung, ein Internetanbieter könne den Text trotz der inhaltlichen Mängel durchaus verwenden. Folglich ist ein Gesetzesverstoß in Bezug auf die Widerrufsbelehrung dann zu verneinen, wenn die verwendete Widerrufsbelehrung dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV entspricht. Daher genügt auch die wegen der Benutzung des irreführenden Wortes "frühestens" an sich nicht gesetzeskonforme Musterbelehrung über den Fristbeginn der Widerrufsfrist "die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung" den gesetzlichen Anforderungen.

Hinweis: Trotz massiver Kritik der Gerichte und juristischer Lehre hat der Gesetzgeber die bereitgestellten Mustertexte noch nicht berichtigt. Im Zweifel sollten die Mustertexte in der Praxis deshalb nicht mehr verwendet werden.

Zurück

Links zum Thema Web-Sicherheit

  • Link zur Webseite von www.klicksafe.de

    klicksafe vermittelt Internetnutzern die kompetente und kritische Nutzung von Internet und Neuen Medien.

  • Link zur Webseite von www.buerger-cert.de

    Das Bürger-CERT informiert und warnt Bürger schnell und kompetent vor Viren, Würmern und Sicherheitslücken in Computer- anwendungen.

  • Link zur Webseite von www.onlineschutz.org

    Onlineschutz.org ist ein nicht kommerzielles Projekt, welches sich zum Ziel gesetzt hat, Computerlaien das Thema Internet-Sicherheit näher zu bringen und ihm bei Problemen zu helfen.

  • Link zur Webseite von www.sicher-im-netz.de

    Der Verein 'Deutschland sicher im Netz e.V.' versorgt Verbraucher mit Informationen zu sicherheits- relevanten Themen und bietet direkte Schutzmaßnahmen an.