Internet - Anbieterkennzeichnung - Impressum
Suche nach Urteilen
OLG München: Geringere Anforderung an Aufruf eines Impressums
- Datum: 2004-03-01
- Gericht: OLG München
- Quelle: Urteil des OLG München vom 11.09.2003
29 U 2681/03
ZAP EN-Nr. 768/2003 - Aktenzeichen: 29 U 2681/03
Urteilstext
Geringere Anforderung an Aufruf eines Impressums
Informationen zur Anbieterkennzeichnung auf einer Internetseite können den gesetzlichen Anforderungen auch dann entsprechen, wenn sie erst über einen doppelten, als "Kontakt" und "Impressum" bezeichneten Link aufgerufen werden können.