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OLG München: Geringere Anforderung an Aufruf eines Impressums

  • Datum: 2004-03-01
  • Gericht: OLG München
  • Quelle: Urteil des OLG München vom 11.09.2003
    29 U 2681/03
    ZAP EN-Nr. 768/2003
  • Aktenzeichen: 29 U 2681/03

Urteilstext

Geringere Anforderung an Aufruf eines Impressums

Informationen zur Anbieterkennzeichnung auf einer Internetseite können den gesetzlichen Anforderungen auch dann entsprechen, wenn sie erst über einen doppelten, als "Kontakt" und "Impressum" bezeichneten Link aufgerufen werden können.

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