Internet - Chat - Hausverbot

Suche nach Urteilen

LG Bonn: Virtuelles Hausverbot im Internet

  • Datum: 2000-11-01
  • Gericht: LG Bonn
  • Quelle: Urteil des LG Bonn vom 16.11.1999
    10 O 457/99 (nicht rechtskräftig)
    Computer und Recht 2000, 245
  • Aktenzeichen: 10 O 457/99 (nicht rechtskräftig)

Urteilstext

Virtuelles Hausverbot im Internet

Ein Internetanbieter bot Teilnehmern an, mit Dritten mittels einer so genannten Chat-Software zu kommunizieren. Die Nutzung war unentgeltlich. Die Besonderheit gegenüber anderen Telediensten wie z. B. E-Mail besteht bei derartigen Diensten darin, dass die Kommunikation zwischen einer beliebigen Zahl von Teilnehmern nahezu zeitgleich erfolgt, die Beiträge der einzelnen "Chatter" also unmittelbar nach der Eingabe am teilnehmenden Einzelcomputer für alle anderen sichtbar im Ausgabefenster erscheinen.

Dem Betreiber eines derartigen "Chat-Dienstes" steht grundsätzlich das Recht zu, sein Hausrecht wie ein Geschäftsinhaber auszuüben, der sein Eigentum für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet. Das Landgericht wies jedoch darauf hin, dass vom Betreiber nicht ein willkürliches Nutzungsverbot ausgesprochen werden kann. Es müssen daher nachvollziehbare Gründe für den Ausschluss eines Internetteilnehmers vorliegen, wie etwa eine Störung des Betriebsablaufs, oder dass der Teilnehmer die Software nicht im Rahmen des üblichen "Chatter-Verhaltens" genutzt hat.

Zurück

Links zum Thema Web-Sicherheit

  • Link zur Webseite von www.klicksafe.de

    klicksafe vermittelt Internetnutzern die kompetente und kritische Nutzung von Internet und Neuen Medien.

  • Link zur Webseite von www.buerger-cert.de

    Das Bürger-CERT informiert und warnt Bürger schnell und kompetent vor Viren, Würmern und Sicherheitslücken in Computer- anwendungen.

  • Link zur Webseite von www.onlineschutz.org

    Onlineschutz.org ist ein nicht kommerzielles Projekt, welches sich zum Ziel gesetzt hat, Computerlaien das Thema Internet-Sicherheit näher zu bringen und ihm bei Problemen zu helfen.

  • Link zur Webseite von www.sicher-im-netz.de

    Der Verein 'Deutschland sicher im Netz e.V.' versorgt Verbraucher mit Informationen zu sicherheits- relevanten Themen und bietet direkte Schutzmaßnahmen an.