Internet - Sexseite - Auktion - Sittenwidrigkeit

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LG Stuttgart:

  • Datum: 2008-04-01
  • Gericht: LG Stuttgart
  • Quelle: Urteil des LG Stuttgart vom 11.01.2008
    8 O 357/07
    JurPC Web-Dok. 33/2008
    NJW 2008, 2048
  • Aktenzeichen: 8 O 357/07

Urteilstext

Liberale Schwaben billigen sexuelle Dienstleistungen im Internet

Ein Vertrag, der die "Ersteigerung" sexueller Dienstleistungen über eine Internetplattform im Wege einer Internetauktion zum Gegenstand hat, ist zumindest für das Landgericht Stuttgart unter Berücksichtigung der liberalisierten heutigen Auffassungen nicht als sittenwidrig anzusehen. Der teilnehmende "Ersteigerer" ist daher zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Hinweis: Seriöse Anbieter wie beispielsweise eBay untersagen derartige Angebote in ihren Teilnahmebedingungen.

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