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AG Moers: Kaufvertrag über eBay durch "Sofortkauf"

  • Datum: 2004-07-01
  • Gericht: AG Moers
  • Quelle: Urteil des AG Moers vom 11.02.2004
    532 G 109/03
    NJW 2004, 1330
  • Aktenzeichen: 532 G 109/03

Urteilstext

Kaufvertrag über eBay durch "Sofortkauf"

Über die Internetplattform eBay oder einen anderen vergleichbaren Dienst können Waren nicht nur zur Versteigerung, sondern auch zum Sofortkauf, also zum Festpreis angeboten werden. Die Einstellung eines Artikels in die Internetseiten von eBay unter Wahl der Option "Sofortkauf" stellt ein verbindliches Angebot des Verkäufers dar. Der Kaufvertrag kommt daher bereits dann zustande, wenn der Erwerber die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang mit seinem Passwort bestätigt. Einer Bestätigung durch den Verkäufer bedarf es zur Wirksamkeit des Kaufvertrages nicht mehr.

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