Markenrecht - Verwechslungsgefahr - Smart Key
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BGH: Keine Verwechslungsgefahr durch Verwendung des Begriffs "Smart Key"
- Datum: 2006-10-01
- Gericht: BGH
- Quelle: Urteil des BGH vom 27.04.2006
I ZR 109/03
BGHR 2006, 1108 - Aktenzeichen: I ZR 109/03
Urteilstext
Keine Verwechslungsgefahr durch Verwendung des Begriffs "Smart Key"
Zwischen der für eine Computersoftware, mit der Textbausteine und Makros erstellt und verwaltet werden können, verwendeten Bezeichnung "SmartKey" und der Bezeichnung "KOBIL Smart Key" für eine Computersoftware zur Verwaltung von Schlüsseln zum Signieren und Verschlüsseln besteht nach Auffassung des Bundesgerichtshofs keine Verwechslungsgefahr.