Markenschutzverletzung - Internet - zwilling.de

Suche nach Urteilen

LG Mannheim: Teure Markenschutzverletzung im Internet ("zwilling.de")

  • Datum: 2002-05-01
  • Gericht: LG Mannheim
  • Quelle: Urteil des LG Mannheim
    7 O 296/01
    Handelsblatt vom 08.04.2002
  • Aktenzeichen: 7 O 296/01

Urteilstext

Teure Markenschutzverletzung im Internet ("zwilling.de")

Wer im Internet absichtlich gegen Markenrechte anderer verstößt, ist dem Markeninhaber mindestens in Höhe der üblichen Lizenzgebühr schadensersatzpflichtig. Kann der Geschädigte einen höheren Schaden nachweisen, wird es für den Markenverletzer noch erheblich teurer.

Die Markenrechtsverletzung gegenüber dem Solinger Stahlwarenhersteller Zwilling belegte das Landgericht mit der doppelten Lizenzgebühr (5.400 EUR). Begründung: Ist mangels Auskunft des Verletzers kein Nachweis seines tatsächlichen Umsatzes möglich, muss er sich eine Schätzung gefallen lassen.

Zurück

Links zum Thema Web-Sicherheit

  • Link zur Webseite von www.klicksafe.de

    klicksafe vermittelt Internetnutzern die kompetente und kritische Nutzung von Internet und Neuen Medien.

  • Link zur Webseite von www.buerger-cert.de

    Das Bürger-CERT informiert und warnt Bürger schnell und kompetent vor Viren, Würmern und Sicherheitslücken in Computer- anwendungen.

  • Link zur Webseite von www.onlineschutz.org

    Onlineschutz.org ist ein nicht kommerzielles Projekt, welches sich zum Ziel gesetzt hat, Computerlaien das Thema Internet-Sicherheit näher zu bringen und ihm bei Problemen zu helfen.

  • Link zur Webseite von www.sicher-im-netz.de

    Der Verein 'Deutschland sicher im Netz e.V.' versorgt Verbraucher mit Informationen zu sicherheits- relevanten Themen und bietet direkte Schutzmaßnahmen an.