Markenschutzverletzung - Internet - zwilling.de
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LG Mannheim: Teure Markenschutzverletzung im Internet ("zwilling.de")
- Datum: 2002-05-01
- Gericht: LG Mannheim
- Quelle: Urteil des LG Mannheim
7 O 296/01
Handelsblatt vom 08.04.2002 - Aktenzeichen: 7 O 296/01
Urteilstext
Teure Markenschutzverletzung im Internet ("zwilling.de")
Wer im Internet absichtlich gegen Markenrechte anderer verstößt, ist dem Markeninhaber mindestens in Höhe der üblichen Lizenzgebühr schadensersatzpflichtig. Kann der Geschädigte einen höheren Schaden nachweisen, wird es für den Markenverletzer noch erheblich teurer.
Die Markenrechtsverletzung gegenüber dem Solinger Stahlwarenhersteller Zwilling belegte das Landgericht mit der doppelten Lizenzgebühr (5.400 EUR). Begründung: Ist mangels Auskunft des Verletzers kein Nachweis seines tatsächlichen Umsatzes möglich, muss er sich eine Schätzung gefallen lassen.