Online-Banking - Eingaberisiko
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OLG Nürnberg: Online-Banking: Kunde trägt Eingaberisiko
- Datum: 2003-05-01
- Gericht: OLG Nürnberg
- Quelle: Urteil des OLG Nürnberg vom 09.10.2002
12 U 1346/02
RdW Heft 4/2003, Seite IV - Aktenzeichen: 12 U 1346/02
Urteilstext
Online-Banking: Kunde trägt Eingaberisiko
Das Risiko einer Falscheingabe beim Online-Banking trifft - so das Oberlandesgericht Nürnberg - grundsätzlich den Kunden. Nur wenn sich der Irrtum des Geldinstituts nahezu aufdrängt, muss es beim Kunden nachfragen.
Der Fall: Ein Anleger führte ein Wertpapierdepot bei einer Internet-Bank. Er orderte online 150 Anteile eines Fonds. Die Bank führte das Geschäft aus, obwohl das Volumen von 66.000 EUR das Bankguthaben von 10.000 EUR bei weitem überstieg. Das Geldinstitut hatte mit der Finanzierung des Differenzbetrages auch keine Probleme, da noch andere Wertpapiere des Kunden im Wert von 47.000 EUR vorhanden waren. Tatsächlich wollte er aber nur 15 Stück der Aktien erwerben. Da die Wertpapiere in kürzester Zeit einen erheblichen Wertverlust erfuhren, machte er die Bank wegen des Kursverlustes bei 135 Aktien haftbar.
Das Gericht verneinte jedoch in diesem Fall eine Hinweispflicht des Geldinstituts und wies die Schadensersatzklage ab. Angesichts der Größe des Wertpapierdepots bewegte sich das Aktiengeschäft noch im Rahmen des Üblichen. Für die Bank bestand somit kein Anlass, sich vom Kunden die Richtigkeit des Auftrags nochmals ausdrücklich bestätigen zu lassen.