vergleichende Werbung - Fremdmarke - Erwähnung - eBay

Suche nach Urteilen

KG Berlin: Wettbewerbswidrigkeit vergleichender Werbung durch Vergleich mit Fremdmarke

  • Datum: 2005-10-01
  • Gericht: KG Berlin
  • Quelle: Beschluss des KG Berlin vom 04.03.2005
    5 W 32/05
    JurPC Web-Dok. 98/2005
  • Aktenzeichen: 5 W 32/05

Urteilstext

Wettbewerbswidrigkeit vergleichender Werbung durch Vergleich mit Fremdmarke

Wettbewerbswidrig handelt, wer durch eine vergleichende Werbung die Wertschätzung des Kennzeichens eines Mitbewerbers in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt. Eine unlautere Rufausnutzung liegt allerdings nicht schon immer dann vor, wenn ein Gewerbetreibender im Vergleich die Marke oder ein sonstiges Unterscheidungsmerkmal eines Mitbewerbers in seiner Werbung aufführt. Anderenfalls wäre jede vergleichende Werbung unzulässig, weil sie begrifflich voraussetzt, dass ein Mitbewerber oder dessen Erzeugnisse erkennbar gemacht werden. Es müssen vielmehr besondere, über die bloße Nennung der Marke hinausgehende Umstände hinzukommen, die den Vorwurf einer unlauteren Rufausnutzung rechtfertigen.

Das Kammergericht Berlin beurteilte die Werbung eines eBay-Anbieters als wettbewerbswidrig, der sein Angebot so gestaltete, dass dem Verbraucher beim Betrachten der Werbung vorrangig das Unterscheidungszeichen des Konkurrenten ins Auge springt und das Layout der vergleichenden Werbung nicht der Aufklärung des Verbrauchers dient, sondern als Blickfang verwendet wird. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass die durch Werbung bereits bekannte Marke in der für die Suchfunktion wesentlichen Artikelbezeichnung verwendet wird, um Interessenten anzulocken. Solche Werbung erfolgt - wie auch in diesem Fall - häufig durch eine "verneinende" Erwähnung der fremden, in der Regel ungleich bekannteren Marke (hier "medizinische Strecker, kein Penimaster oder Phallosan").

Zurück

Links zum Thema Web-Sicherheit

  • Link zur Webseite von www.klicksafe.de

    klicksafe vermittelt Internetnutzern die kompetente und kritische Nutzung von Internet und Neuen Medien.

  • Link zur Webseite von www.buerger-cert.de

    Das Bürger-CERT informiert und warnt Bürger schnell und kompetent vor Viren, Würmern und Sicherheitslücken in Computer- anwendungen.

  • Link zur Webseite von www.onlineschutz.org

    Onlineschutz.org ist ein nicht kommerzielles Projekt, welches sich zum Ziel gesetzt hat, Computerlaien das Thema Internet-Sicherheit näher zu bringen und ihm bei Problemen zu helfen.

  • Link zur Webseite von www.sicher-im-netz.de

    Der Verein 'Deutschland sicher im Netz e.V.' versorgt Verbraucher mit Informationen zu sicherheits- relevanten Themen und bietet direkte Schutzmaßnahmen an.