Website-Impressum - Anforderungen
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OLG München: Anforderungen an Website-Impressum
- Datum: 2002-05-01
- Gericht: OLG München
- Quelle: Urteil des OLG München vom 26.07.2001
29 U 3265/01
Computer & Recht 2002, 55 - Aktenzeichen: 29 U 3265/01
Urteilstext
Anforderungen an Website-Impressum
Eine juristische Person (z. B. GmbH) muss im gesetzlich vorgeschriebenen Impressum auf ihrer Website auch eine vertretungsberechtigte Person benennen. Dies muss aber nicht unbedingt der gesetzliche Vertreter (z. B. GmbH-Geschäftsführer) sein. Die Anführung lediglich einer "für den Inhalt verantwortlichen Person" genügt jedoch nicht.