Werbe-E-Mail - Untersagung - Abmahnung - Unterlassungsanspruch
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LG Lübeck: Gescheiterte Unterbindung von Werbe-E-Mails
- Datum: 2009-12-01
- Gericht: LG Lübeck
- Quelle: Beschluss des LG Lübeck vom 10.07.2009
14 T 62/09
ITBR 2009, 218 - Aktenzeichen: 14 T 62/09
Urteilstext
Gescheiterte Unterbindung von Werbe-E-Mails
Ein Verbraucher versuchte vergeblich, von ihm ursprünglich gestattete Werbezusendungen eines Internetanbieters zu stoppen. Mehrmals wurde ihm auch zugesichert, aus dem Verteiler gestrichen zu sein. Gleichwohl nahmen die Werbe-E-Mails kein Ende. Selbst eine Abmahnung mit Klageandrohung hatte keinen Erfolg.
Schließlich sprach das Landgericht Lübeck eine entsprechende Unterlassungsverfügung gegen den Unternehmer aus. Das Gericht sah die Unzumutbarkeits- und Lästigkeitsgrenze überschritten. Der durch die unerwünschten E-Mails belästigte Verbraucher musste sich auch nicht - wie vom Prozessgegner vorgebracht - darauf verweisen lassen, er hätte die weiteren Werbesendungen durch Aufnahme des Absenders in seinen Spamfilter unterbinden können.