Wettbewerbsverstoß - Internetseite - Sperrung

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OLG Hamm: Keine Klagebefugnis bei nicht funktionierender eigener Internetseite

  • Datum: 2010-03-01
  • Gericht: OLG Hamm
  • Quelle: Beschluss des OLG Hamm vom 22.08.2009
    4 W 88/09
    JurPC Web-Dok. 263/2009
  • Aktenzeichen: 4 W 88/09

Urteilstext

Keine Klagebefugnis bei nicht funktionierender eigener Internetseite

Das Recht zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen steht u.a. jedem Mitbewerber zu (§ 8 Abs. 1, Nr. 1 UWG). Im Internethandel ist ein derartiges Wettbewerbsverhältnis zu verneinen, wenn im zeitlichen Zusammenhang mit der Abmahnung die Internetpräsentation des Antragstellers offline gestellt war und auch ein Testkauf auf seiner Seite nicht durchgeführt werden konnte.

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