Zeitschriftenabonnement im Internet
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OLG München: Zeitschriftenabonnement im Internet
- Datum: 2002-07-01
- Gericht: OLG München
- Quelle: Urteil des OLG München vom 25.02.2001
29 U 4113/00 (nicht rechtskräftig)
Praktiker Report 5/2002, Seite 21.13 - Aktenzeichen: 29 U 4113/00 (nicht rechtskräftig)
Urteilstext
Zeitschriftenabonnement im Internet
Verbraucherkreditverträge (hierzu gehören auch Zeitschriftenabonnements) bedürfen nach § 492 I BGB (bis 31.12.2001 § 4 Verbraucherkreditgesetz) zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt jedoch nicht bei Fernabsatzgeschäften, die in der Regel über das Internet abgeschlossen werden, wenn die notwendigen Angaben für das Geschäft (u. a. Barzahlungs- und Teilzahlungspreis, effektiver Jahreszins sowie Anzahl und Fälligkeit der Teilzahlungen) dem Verbraucher so rechtzeitig in Schriftform auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden, dass er die Angaben vor dem Abschluss des Vertrages eingehend zur Kenntnis nehmen kann (§ 502 II BGB, vorher § 8 VerbrKrG).
Das Oberlandesgericht München hat nun klargestellt, dass eine im Internet aufgerufene, auf dem Bildschirm des Verbrauchers sichtbar gemachte Homepage des Anbieters den gesetzlichen Anforderungen an einen "dauerhaften Datenträger" genügt.